Balkonkraftwerk
Balkonkraftwerk – Montageservice Kohm
DIN VDE V 0126-95, VDE V 0126-95:2025-12 “Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb” Hierzu gibt es auf der Website balkon.solar eine sehr gute und ausführliche Zusammenfassung was nun erlaubt, verboten und was noch gar nicht in die VDE aufgenommen wurde. https://balkon.solar/news/2025/11/14/neue-steckersolar-norm/
Übersicht
Ich montiere PV Module ausschließlich Aufdach, dazu nutze ich meistens die Systeme von K2 Systems. Diese sind zwar etwas teurer als andere Systeme aber ich persönlich habe damit nur gute Erfahrungen gemacht.
Preise kann ich hier leider nicht pauschal festlegen, da jedes Gebäude anders ist. Hier kommen Faktoren dazu, wie z.b. Gebäudehöhe und ob ich entsprechend ein Gerüst benötige oder nicht. Außerdem dauern die Arbeiten länger je nachdem wie viele Module installiert werden sollen.
Um Ihnen ein individuelles Angebot geben zu können, vereinbaren wir dafür gerne einen Termin bei Ihnen vor Ort. Dort kann ich mir dann alles angucken und wir können alles weitere besprechen.
2 Module - 910Wp
Mit 2 Modulen ohne Speicher, kommt man im Homeoffice ganz gut durch den Tag und reicht dafür auch vollkommen aus.
Wie kommen die 910Wp zustande?
Ganz einfach! Normale Microwechselrichter schaffen meist sowieso nur 2 Module und diese haben auch meist nur einen Schuko-Stecker. Damit ist die erlaubte Höchstgrenze von 800W + 20% = 960Wp direkt erreicht wenn man 2x 455W Module nimmt.
4 Module - 1.820wp
Ab 4 Modulen lohnt sich tatsächlich auch schon ein kleiner Speicher für Balkonkraftwerke um den, am Tag, nicht benötigten Strom zu speichern um diesen Abends nutzen zu können.
Wie kommen die 1.820Wp zustande?
Ganz einfach! Bei Balkonkraftwerken gelten maximal 2.000Wp wenn der Mikrowechselrichter oder Batteriespeicher eine spezielle Steckvorrichtung besitzt.
Bei 4 x 455W ergeben das 1.820Wp
DIN VDE V 0126-95, VDE V 0126-95:2025-12 genauer 6.2.3.3 Steckvorrichtung nach DIN 49441-2 und DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1) mit zusätzlichem Berührungsschutz bzw. Schutzumhüllungen und weiteren Schutzziele.
> 4 Module
Bei mehr als 4 Modulen sprechen wir nicht mehr von einem Balkonkraftwerk sondern von einer Kleinerzeugungsanlage, welche beim Netzbetreiber angemeldet werden muss.
Hierbei gibt es eine Grenze von 7.000 Wp
Bis zu einer Grenze von 7.000 Wp spricht man von einer sogenannten Kleinerzeugungsanlage welche zwar nach wie vor beim Netzbetreiber angemeldet werden muss, jedoch gibt es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren bei dem kein Fachbetrieb mehr benötigt wird.
Mit dem Formular F1.2 kann jetzt der Eigentümer selbst die Anlage anmelden.